Die neue Bundesregierung verstärkt die Betriebsprüfungen durch Finanzamt. Wollen Sie Steuernachzahlungen und Gewinnschätzungen bei einer Betriebsprüfung im Zusammenhang mit der digitalen Belegeablage vermeiden? Dann sollen Sie zeitnah prüfen bzw. prüfen lassen, ob Ihre Buchhaltungsunterlagen den aktuell rechtlichen Ansprüchen entsprechen!
Die Voraussetzung zur Vermeidung von Sanktionen durch die Finanzverwaltung im Zusammenhang mit der digitalen Belegablage ist die „GoBD-konforme, rechts- und revisionssichere digitale Belegarchivierung im Rechnungswesen“ (Rechnungen, Lieferscheine, Kasse, Bank u.ä.). Welcher (Klein)-unternehmer oder Handwerker hat die Organisation der (digitalen) Belegablage schriftlich dokumentiert?
Nach einer Unternehmensanalyse und Besprechung der digitalen Zielsetzung wird eine individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen „Verfahrensdokumentation“ erstellt. Mit dieser Verfahrensdokumentation sind die wesentlichen, rechtlichen Anforderungen an das digitale Rechnungswesen erfüllt! Die Verfahrensdokumentation benötigen alle Firmen, die in irgendeiner Weise Belege digital bekommen (z.B. per E-Mail) bzw. Papierbeleg einscannen und digital weiterverarbeiten. Unser Beratungs- und Umsetzungsangebot reicht von der Erfüllung der Mindestanforderungen bis hin zur kompletten digitalen Umstellung der Buchhaltung. Details erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch mit einem der nachfolgenden Berater:
Jörg Mehler (Betriebswirt) Maik Hüther (Steuerberater) Falk Sternadel (Betriebswirt)
Diese Leistung bieten wir exklusiv für unsere Mandanten an.
80% Zuschuss der Beratungskosten ermöglicht das Programm des Bundeswirtschaftsministeriums "Förderung des Unternehmerischen Know-how" bei organisatorischen, personellen, finanziellen und strategischen Fragen der Unternehmensführung.
Schlank, prakikabel und verständlich - IHR neues Qualitätsmanagement DIN 9001:2015
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