Fördermittelprogramme & Förderzuschüsse bieten Unternehmen und Unternehmensgründern benötigtes Startkapital für Unternehmensfinzierung oder Kapital für Unternehmenswachstum sowie Kapital für Unternehmensnachfolgen. Vergünstigte Zinssätze, Förderzuschüsse, Haftungsfreistellungen und Know-how werden durch unsere Fördermittelberatung für Unternehmen | Gründer | StartUps transferiert. Gründe zur Nutzung einer Fördermittelberatung sind oft der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit, eine zukunftsfähige Positionierung durch Restrukturierung/ Neuausrichtung oder eine geförderte Marketingberatung oder , Digitalisierungsberatung. Die bundesweite Beratungsförderung durch die BAFA liegt derzeit bei 80% Fördermittelzuschuss.
Fördermittel für Gründer | StartUps»
Fördermittel für Unternehmen»
Fördermittel-Check»
Der Existenzgründerpass bietet bis 1.500€ unkomplizierte sowie sinnvolle Gründungsunterstützung für betriebswirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Themen - Coaching, Marketing-, EDV- und branchenspezifische Seminare sind möglich.
Durch die Gründungsrichtlinie der GFAW Thüringen» erhalten Gründer (VOR GRÜNDUNG) eine Beratungsförderung von 70% der Kosten über alle relevante Themen, um Gründungsfehler zu vermeiden.
50% Zuschuss erhalten klassischen Unternehmensberatungen», wie Digitalisierung, Unternehmensnachfolge, Investitions-finanzierung oder Kommunikation & Marketing durch die GFAW Thüringen», ebenso wie Markt-, Wettbewerbs- oder Potentialanalysen.
80%-90% Zuschuss der Beratungskosten ermöglicht das Programm des Bundeswirtschaftsministeriums "Förderung des Unternehmerischen Know-how" bei organisatorischen, personellen, finanziellen und strategischen Fragen der Unternehmensführung.
Demografischer Wandel, krankheitsbedingte Engpässe oder Nachwuchsmangel – die personellen Anforderungen an Unternehmen sind vielfältig, die Bindung und Suche von Fachkräften ist eine Herausforderung. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung moderner, mitarbeiterorientierter Personalstrategien. Info-Video ansehen»
Gefördert werden Investitionsvorhaben zur Anschaffungen aktivierungsfähiger und betrieblich genutzter materieller sowie immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Patente, Lizenzen), sofern sie als Anlagevermögen eingestuft werden mit 40% der Anschaffungskosten (Gastronomie bis 50%).
Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 Euro. Gefördert werden Software, Hardware, IT, Web-Apps sowie Webshop.
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