Die seit Mai 2018 gültige Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird in vielen Unternehmen unterschätzt. Der Aufwand der Umsetzung wird als zu hoch eingeschätzt und die meisten Mitarbeiter müssen sich erst "einarbeiten". Das Risiko von DSGVO-Bußgeldern wird akzeptiert, ebenso der kurzfristige digitale Abruf des DSGVO-Unternehmenskonzeptes vom Landesdatenschützer. Wir empfehlen die Vermeidung solcher DSGVO-Bußgelder und bieten Ihnen neben der DSGVO-Beratung und DSGVO-Konzepterstellung eine praktikable, sinnvolle und preiswerte Umsetzung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen mit folgenden Bausteinen:
Die Einhaltung des Datenschutzes und damit der gesetzlicher Vorgaben ist unabdingbar - der Schutz der Daten von Kunden, Mitarbeitern und dem Unternehmen selbst, beschreibt die Qualität & Philosophie der Geschäftsführung. Unser Ziel ist die Unterstützung Ihres Unternehmens zur Einhaltung des Datenschutzes (DSGVO). Dabei achten wir auf Aufwand, Kosten und einen praktikablen Umgang mit den umzusetzenden Maßnahmen sowie der Erstellung des Unternehmensdatenschutzkonzeptes.
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